Teilnahmebedingungen

Grundsätzliches Evangelische Jugendarbeit will allen jungen Menschen das Evangelium von Jesus Christus in ihnen gemäßer Weise bezeugen, sie mit der biblischen Botschaft in ihrer Lebenswirklichkeit begleiten und sie ermutigen, in der Nachfolge Jesu Christi als mündige Christinnen und Christen kirchliches Leben mit zu gestalten und Verantwortung in der Welt wahrzunehmen. (Aus der »Ordnung der Evangelischen Jugend in der Landeskirche Hannovers«) Wenn wir als Evangelische Jugend gemeinsam unterwegs sind, ist es notwendig, vorher Vereinbarungen zu treffen, damit die Freizeit/das Seminar (im Folgenden: Maßnahme) gelingt und alle Beteiligten zufrieden sind. Das bedeutet unter anderem, dass wir versuchen, rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander umzugehen. Dazu zählt auch die Teilnahme an Vorbereitungstreffen und den von den Mitarbeitenden vorbereiteten Programmen während einer Maßnahme. Weiterhin erwarten wir von allen Teilnehmenden (auch Volljährigen!), dass sie Vorgaben der Leitung, die den ordnungsgemäßen Ablauf, die Gemeinschaft in der Gruppe und gesetzliche Vorgaben betreffen, nachkommen. Wir behalten uns vor, Teilnehmende, die sich dieser Vereinbarung entziehen, vorzeitig von der Maßnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu bringen. Die Entscheidung darüber trifft ausschließlich die Maßnahmeleitung. Für alle Maßnahmen versenden wir rechtzeitig einen Informationsbrief, in dem die genauen Einzelheiten der jeweiligen Maßnahme genannt werden. Wir bitten um Nachsicht, dass sich zwischen Programmerstellung und Anmeldung aus sachlichen Gründen Änderungen bei Preisen und Leistungen ergeben können. Dies teilen wir Dir/Ihnen selbstverständlich mit. Auf Deine/Ihre Nachfrage hin übersenden wir gern die Qualitätsstandards der Evangelischen Jugend. Sie sind auch unter www.ejh.de im Internet zu finden. Zu den notwendigen Vereinbarungen gehören auch einige formale Aspekte. Aus diesem Grund machen wir auch das Nachfolgende zum Inhalt des zwischen Dir/Ihnen und uns mit der Anmeldung zustande kommenden Teilnahmevertrages.

Die Anmeldung

Durch unsere schriftliche Bestätigung der Anmeldung kommt der Teilnahmevertrag zustande. In vielen Fällen ist es notwendig, spätestens 14 Tage nach Anmeldung eine Anzahlung zu leisten. Wird die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, können wir den Rücktritt vom Teilnahmevertrag erklären und Rücktrittskosten geltend machen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze vorhanden sind, öffnen wir eine Warteliste und informieren darüber. Gehen weniger Anmeldungen als 9/10 der Teilnehmendenzahl ein, können wir bis 14 Tage vor Maßnahmebeginn absagen und zahlen die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Bei Deinem/Ihrem Rücktritt innerhalb von weniger als acht Wochen vor der Maßnahme können wir die halbe Teilnahmegebühr - sechs Wochen vor der Maßnahme können wir drei Viertel der Teilnahme-gebühr - vier Wochen vor der Maßnahme oder Nichtantritt können wir die Teilnahmegebühr als Schadensersatz einbehalten, es sei denn, uns entsteht nachweislich kein oder ein geringerer Schaden oder eine geeignete Ersatzperson nimmt an der Maßnahme teil. Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, vor der Anmeldung eine Reiserücktrittskosten- und/oder –gepäckversicherung abzuschließen (bitte in einem Reisebüro erkundigen).

Zahlung der Teilnahmegebühr

Die Zahlung ist spätestens 14 Tage vor Maßnahmebeginn fällig, es sei denn, wir haben Abweichendes mitgeteilt. Sofern nicht anders angegeben, für die übrigen Angebote bitte bei Anmeldung den Gesamtbetrag überweisen. Die Teilnahmegebühr kann in Fällen der Bedürftigkeit ermäßigt werden. Bitte unbedingt nachfragen! Je nach Maßnahme kann es Vergünstigungen bei JugendleiterInnen mit gültiger Juleica (bitte der Anmeldung eine Fotokopie beilegen) und Geschwisterkindern geben, Zahlungen leisten Sie bitte an:

Kirchenamt Verden, Kreissparkasse Verden IBAN DE90291526700010032563

Bitte geben Sie in der Überweisung deutlich Namen, Maßnahme, Ziel und Objektziffer an, damit wir Ihre Zahlung richtig verbuchen können.

Wir können den Reisepreis nicht anteilig erstatten, wenn Teilnehmende Leistungen, die wir im Rahmen der Maßnahme angeboten haben, aus Gründen, die in der Person liegen, nicht in Anspruch genommen haben. Die Gesundheit unserer Teilnehmenden Wir sorgen uns sehr um die Gesundheit und Sicherheit unserer Teilnehmenden. Dafür ist es unbedingt notwendig, die Leitung im Vorfeld schriftlich über den Gesundheitszustand der Teilnehmenden zu informieren. Nur so kann die Leitung bei Unfall/Krankheit die richtigen Maßnahmen ergreifen. Diese Informationspflicht gilt insbesondere für Allergien und Unverträglichkeiten, ständig einzunehmende Medikamente, akute, chronische und/oder psychische Krankheiten oder Anomalien sowie Verhaltensauffälligkeiten. Sollten wir im Vorfeld nicht über Besonderheiten informiert worden sein, müssen wir jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden (z. B. gesundheitliche Folgeschäden, verfrühte Heimreise) ablehnen. Die Leitung versorgt kleinere Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insektenstiche, Splitter o. ä.) selbst. Bei größeren Verletzungen und Krankheiten ziehen wir vor Ort Ärzte hinzu. Im Zweifelsfall kannst Du/können Sie davon ausgehen, dass die Leitung dazu neigt, ärztlichen Rat einzuholen. Sollte die Leitung die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt/die Ärztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teil-nehmenden die notwendigen Behandlungen zu veranlassen. Die Leitung und der Träger der Maßnahme werden von den entstehenden Kosten freigestellt. Bitte überlegen Sie, eine Reisekranken- und/oder Reiserücktransportversicherung abzuschließen. Die Leitung darf keinerlei Medikamente verabreichen (kann aber die ärztlich verordnete Einnahme überwachen). Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, muss diese selbst mitbringen.

Persönlichkeitsrechte & Datenschutz der Teilnehmenden

Während der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen erkläre ich mich einverstanden. Für die Organisation der Maßnahme und die Werbung bei zukünftigen Maßnahmen speichern wir elektronisch Daten. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen und die Teilnahmegebühr niedrig zu halten, müssen wir einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergeben. Wir kalkulieren unsere Maßnahmen sorgfältig und ohne Gewinnabsicht, um die Teilnahmegebühr möglichst gering zu halten. Sollten nach der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet Überschüsse entstanden sein, kommen diese der Ev. Jugendarbeit zugute. Schlussbestimmungen Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf die dreifache Teilnahmegebühr. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus und weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmeende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche verjähren ein Jahr nach Maßnahmeende. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §§ 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

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